Allgemeine Bedingungen

Motorrad Grundkurs

Treffpunkt: Medela AG, Sennweidstrasse 30, 6312 Steinhausen
Telefon: 079 468 16 83

Teilnahmebedingungen

Termine
Änderungen bleiben vorbehalten. Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann der Kurs verschoben oder abgesagt werden.

Die Kurse werden bei jeder Witterung durchgeführt.
Kategorie A1: Obligatorische Kursteile 1 – 3
Kategorie A:   Obligatorische Kursteile 1 – 3
Reihenfolge: Die Kurse müssen in der Reihenfolge 1 – 3 absolviert werden.

Annullation
Deine Reservation gilt als verbindlich. Du erhältst eine Kursbestätigung nach deiner Anmeldung. Bei Annullation, Nichterscheinen oder Nichtteilnahme wegen ungenügender Ausrüstung, verlangen wir eine Umtriebsentschädigung. Absagen ab einer 1 Woche vor Kursbeginn werden mit Fr. 100.–, kurzfristige innerhalb 48 Stunden mit Fr. 200.– verrechnet.

Lernfahrausweis
Bitte beachte, dass du für alle Kurse im Besitz des Lernfahrausweises sein musst. Die Gültigkeit ist auf 4 Monate beschränkt! Innerhalb dieser Zeit muss die obligatorische Grundschulung abgeschlossen sein.

Dokumente
Lernfahr- und Fahrzeugausweis ist immer mit dabei.

Kursbestätigung
Nach abgeschlossener Grundschulung und Erfüllung der Lernziele bestätigen wir dies dem zuständigen Strassenverkehrsamt und vermerken dies in deinem Lernfahrausweis. Der Lernfahrausweis verlängert sich danach um 1 Jahr.

Bekleidung
Geprüfter Schutzhelm (mit Visier oder Brille), Handschuhe*, Motorradstiefel oder knöchelüberragendes festes Schuhwerk, Motorradhose* sowie Motorradjacke* (*aus abrieb- und reissfestem Material, möglichst mit Protektoren).

Motorrad / Roller
Dein Motorrad muss den gesetzlichen Vorschriften und der im Lernfahrausweis aufgeführten Kategorie entsprechenden. Kontrolliere vor Kursbeginn auch die Bremsen, Beleuchtung, L-Schild und fülle den Tank.

Autobahnvignette: Für unsere Kurse ist keine Autobahnvignette erforderlich.

Versicherung: Ausreichende Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Fahrschule haftet in keinem Fall.

Auto / Motorboot

Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Wir verpflichten uns, Ihnen unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen der Verordnung für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr bzw. dem Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt entspricht.

Gewährleistung
Unsere Fahrlehrer sind im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und führen die Ausbildung gemäss den neusten methodischen Kenntnissen durch. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

Lektionsdauer
Lektionen werden pro Einheit à 45 Minuten abgerechnet. Um einen bestmöglichen Lernerfolg zu erzielen, werden üblicherweise Doppellektionen mit einer Dauer von 90 Minuten absolviert.

Unterrichtstarif

Einzellektion: CHF 100.–
10er Abonnement : CHF 95.–

Die zu Beginn der Fahrausbildung vereinbarten Tarife sind verbindlich und gelten bis zum Ende der Ausbildung.

Prüfungskosten
Die Kosten pro praktische Prüfung betragen pauschal CHF 250.–. Darin enthalten sind 1 Stunde einfahren, 1 Stunde Prüfung sowie bei der Autoprüfung die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort ins Strassenverkehrsamt und zurück.

Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung werden die vereinbarten Fahrlektionen zu 100% verrechnet. Bei kurzfristiger Verhinderung durch Krankheit oder Unfall kann ein Arztzeugnis verlangt werden. Bei nicht termingerechtem Erscheinen wartet der Fahrlehrer 10 Min. am vereinbarten Standort, danach werden die Lektionen verrechnet.

Versicherung- und Administrationsgebühr
Das Fahrschulfahrzeug ist während des praktischen Unterrichts sowie an der offiziellen Führerprüfung versichert. An die Kosten der Versicherung sowie für den administrativen Aufwand bezahlt der Fahrschüler einmalig CHF 120.–. Gültig während 2 Jahren.

Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung
Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, auf denen ein Ausbildner der Fahrschule Schoch dabei ist. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten und Übermüdung.

Ausweise – Berechtigungen
Für die Gültigkeit der vorgeschriebenen Ausweise oder erforderlichen Berechtigungen ist jeder Teilnehmer selbstverantwortlich (Lernfahrausweise, Verkehrskunde, Nothelfer oder Theorie). Die Fahrschule kann in keiner Weise verantwortlich gemacht werden. Der Fahrausweis ist bei den Fahrlektionen immer mitzuführen, die Verantwortung trägt der Fahrschüler.

Zahlungsbedingungen
In Rechnung gestellte Kurse und Lektionen sind innert 10 Tagen (Rechnungsdatum) zu bezahlen. Allfällige Ausstände sind spätestens bis zum Prüfungstag zu begleichen. Kann die Prüfung nicht stattfinden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Fahrschülers (Gebühren, Ausfalllektionen etc.).

Gutscheine
Gratisgutscheine werden erst mit der Schlussabrechnung zur Vergütung / Verrechnung fällig. Bezahlte Gutscheine werden fortlaufend verrechnet.

Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so wird per Einschreiben eine Zahlungserinnerung ausgestellt und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– verrechnet. Nach erfolgloser Zahlungserinnerung wird anschliessend ein Betreibungsverfahren eingeleitet. Ein Verzugszins von 5% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– werden zusätzlich zum Schuldbetrag fällig.

Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Schoch ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtstand ist der Sitz der Fahrschule Schoch. Gültig ab 01. Juli 2022.

 

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