Kleinmotorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h bei einem Hubraum bis 50 cm³ oder einer Nennleistung von 4 kW.
Motorräder der Unterkategorie A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Motorräder ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und 2 Sitzplätzen, einem Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von höchstens 0.20kW/kg, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW und 2 Sitzplätzen und einem Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von mindestens 0.20kW/kg. Voraussetzung ist 2 Jahre klaglose Fahrpraxis Kat A beschränkt.