Um auf Schweizer Gewässern ein Motorschiff mit mehr als 6 kW Motorenleistung führen zu dürfen, ist ein Führerausweis notwendig. Der Bewerber um den Schiffsführerausweis hat seine Befähigung in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Mindestalter ist 18 Jahre.
Jeder Bewerber, welcher ein Schiffsführerausweis erlangen möchte, muss beim Kantonalen Schifffahrtsamt ein Gesuch um die Erteilung eines Schiffsführerausweises einreichen.
Das Prüfungssystem basiert auf dem Multiple-Choice-Verfahren (Richtige von 3 vorgegebenen Antworten ankreuzen) und wird am Computer absolviert. Die Prüfung enthält 60 Fragen. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 56 Fragen richtig beantwortet sind. Die Theorieprüfung ist generell 24 Monate gültig.
Die praktische Motorbootprüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden. An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der Bewerber ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann. Folgendes wird geprüft:
Klar machen des Schiffs zur Fahrt